*Wichtiger Hinweis:
Da Designlöscher aufgrund der Farbabweichung nicht der DIN EN 3 entsprechen, bedarf es bei betrieblicher Nutzung einer Ausnahmegenehmigung durch die Brandschutz- und Arbeitsbehörde. Keiner Genehmigung bedarf es hingegen bei privater Nutzung.
Quelle Fotos und Text: www.jockel.de
z.B. Lobbies, Empfangshallen, Flughäfen, Wellnessbereiche, Themenparks, Einkaufszentren, Büro- und Ausstellungsflächen
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Design K2AJ
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Aufgrund des veränderten Designs handelt es sich bei diesen Geräten nicht um Feuerlöscher nach DIN EN 3.* |
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Design PS 1 JM
Sie nehmen nicht viel Platz ein, lassen sich nahezu überall ganz leicht verstauen und sind doch, wenn es darauf ankommt, wichtige
Lebensretter. |
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Design SK 6 J 21
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Aufgrund des veränderten Designs handelt es sich bei diesen Geräten nicht um Feuerlöscher nach DIN EN 3.* |
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Design P 6 J 43
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Aufgrund des veränderten Designs handelt es sich bei diesen Geräten nicht um Feuerlöscher nach DIN EN 3.* |