Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Verbrennungsprodukte und somit Schadstoffe. Viele dieser Stoffe können durch eine ausreichende Durchlüftung der Wohnung /des Hauses entfernt werden.
Einige dieser Schadstoffe können sich aber auch an Rußpartikel binden und sich auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln und Kleidung /Stoffen ablagern.
Eine Gesundheitsgefährdung kann erst auftreten, wenn diese Schadstoffe mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. Das kann über die Haut, über die Atemwege oder bei der Nahrungsaufnahme erfolgen.
In abgekühlten Brandstellen sind Schadstoffe und Rußpartikel in der Raumluft nicht mehr freischwebend. Die Erfahrungen aus Brandereignissen haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch deutlich sichtbare Brandverschmutzungen vorlagen.
War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Empfehlungen beachten.
BITTE BEACHTEN:
• Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht in die Brandstelle laufen.
• Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspürten.
• Die vom Brand betroffenen Räume sollten Sie erst betreten, wenn sie gut durchlüftet und erkaltet sind.
• Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr.
• Halten Sie sich in der Wohnung nur so lange auf, wie es unbedingt erforderlich ist.
• Vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
• Ist Ihre Wohnung stark durch Rauch, Ruß oder Brandeinwirkung beeinträchtigt oder fühlen Sie sich in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die Übergangszeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
• Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen die Gegenstände nicht mit Ruß behaftet sein. Vor Gebrauch sind die Gegenstände so gründlich zu reinigen, dass keine Rußspuren mehr zu erkennen sind.
• Nahrungsmittel, die nicht luftdicht verschlossen (Metalldose) waren oder die mit Rauch und Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten nicht mehr verwendet werden.
• Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
• Klären Sie zum Schutz vor finanziellen Nachteilen mögliche Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen mit der jeweiligen Versicherung ab.
• Informieren Sie sofort Ihren Vermieter oder Hauseigentümer. Sind Sie Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, informieren Sie unverzüglich Ihre Gebäudeversicherung.
• Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Unterbrechen Sie die Gas-, Wasser- und Stromzufuhr. Wenden Sie sich ggf. an die Stadtwerke.
HINWEISE ZUR SANIERUNG NACH BRÄNDEN IN WOHNBEREICHEN
Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Diese Arbeiten werden von Fachfirmen durchgeführt. Sie finden diese Firmen im Branchentelefonbuch unter dem Stichwort "Brandschadensanierung". Unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen können diese Arbeiten im Wohnbereich jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab, ob die Brandstelle von der Polizei freigegeben wurde und der Versicherer zugestimmt hat.
BITTE BEACHTEN:
• Während der Sanierungsarbeiten sollten Sie zu Ihrem Schutz folgende Schutzkleidung tragen:◦ Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
◦ Atemschutz, insbesondere bei staubenden Arbeiten, bestehend aus einer textilen Halbmaske
◦ Schutzhandschuhe aus Leder oder für Nassarbeiten Gummihandschuhe.
Diese Gegenstände sind im Fachhandel/ Baumarkt erhältlich.
SCHADSTOFFVERSCHLEPPUNG VERMEIDEN
BITTE BEACHTEN:
• Damit eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen in saubere Bereiche nicht erfolgt, sollten die Türen zu den nicht betroffenen Räumen nach Möglichkeit geschlossen werden.
• Tür- und Lüftungsschlitze sind abzudichten, um Zugluft in andere Räume zu unterbinden.
• Gehwege in Wohnbereiche, insbesondere aber die Übergangsbereiche von verschmutzten Räumen, sind mit feuchten Tüchern auszulegen.
• Gegenstände, die aus dem verschmutzen Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden, sind zuvor zu säubern.
• Wenn Sie in dem verschmutzten Bereich arbeiten, vermeiden Sie eine Aufnahme von Nahrung- und Genussmitteln.
• Vor der Nahrungs- und Genussmittelaufnahme sollten Sie unbedingt duschen und die Kleidung wechseln.
REINIGUNG VERSCHMUTZTER KLEIDUNG UND SONSTIGER GEGENSTÄNDE
BITTE BEACHTEN:
• Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzten Gegenstände sind vor erneutem Gebrauch gründlich zu säubern. Zur Entfernung lockerer Ruß- und Staubbeläge müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Diese Sauger können Sie bei Werkzeugvermietungsfirmen erhalten.
• Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat gewaschen bzw. gereinigt werden.
ABFALLENTSORGUNG
BITTE BEACHTEN:
• Bei der Brandschuttentsorgung sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Die Kontaktaufnahme mit einer Entsorgungsfirma empfiehlt sich.
• Bei den Aufräumungsarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien usw.), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen zu achten.
• Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdichte, verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken.